Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist jeder Aktionär eingeladen.
Auf der Hauptversammlung werden Beschlüsse über die Entlastung des Vorstands und Aufsichtsrats sowie zur Wahl des Abschlussprüfers, Satzungsänderungen und kapitalverändernde Maßnahmen gefasst. Im Hinblick auf gute Corporate Governance verlangt die Deutsche Gesetzgebung für alle kapitalverändernden Maßnahmen die Zustimmung der Aktionäre der Gesellschaft.
Aktionäre, die auf der Hauptversammlung von ihrem Stimmrecht nicht persönlich Gebrauch machen wollen, können dies auch einem weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft übertragen.









