Führungs- & Kontrollstruktur
Die InVision Software AG unterliegt dem deutschen Aktienrecht und besitzt ein zweistufiges System der Unternehmensführung und -kontrolle.
Dem Vorstand obliegt die Unternehmensführung unter der Kontrolle durch den Aufsichtsrat. Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten zum Wohl des Unternehmens eng zusammen und befinden sich in regelmäßigem Kontakt. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat zeitnah und umfassend über die Geschäftsentwicklung, die Planung, die Risikosituation und ggf. vorliegende Abweichungen in der Geschäftsentwicklung von der ursprünglichen Planung. Die Arbeit der Organe Vorstand und Aufsichtsrat ist jeweils in einer Geschäftsordnung geregelt.
Vorstand
Der Vorstand leitet die InVision Software AG in eigener Verantwortung und besteht derzeit aus zwei Mitgliedern. Die Mitglieder des Vorstands tragen gemeinsam die Verantwortung für die Unternehmensleitung. Der Vorstandsvorsitzende koordiniert die Arbeit der Vorstandsmitglieder.
Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat der InVision Software AG bestellt, überwacht und berät den Vorstand und wird in Entscheidungen, die von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen sind, unmittelbar eingebunden. Der Aufsichtsratsvorsitzende koordiniert die Arbeit im Aufsichtsrat. Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden von den Aktionären in der Hauptversammlung gewählt. Der Aufsichtsrat der InVision Software AG setzt sich derzeit aus drei Mitgliedern zusammen.









