Entsprechenserklärung
Entsprechungserklärung der InVision Software AG gem. § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex für das Geschäftsjahr 2008.
Die InVision Software AG entspricht den Empfehlungen des durch die "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" verabschiedeten Deutschen Corporate Governance Kodex ("Kodex"), in der Fassung vom 14. Juni 2007, mit Ausnahme der im folgenden aufgeführten Punkte.
Der Vorstand und der Aufsichtsrat unterstützen das durch den Kodex festgeschriebene Prinzip der guten und verantwortungsvollen Unternehmensführung.
Die Empfehlungen und Anregungen des Kodex werden insoweit umgesetzt, als sie in Bezug auf die InVision Software AG sachgerecht erscheinen.
Folgende Empfehlungen werden von der InVision Software AG derzeit nicht befolgt:
- Aus Kostengründen sowie im Hinblick auf die Größe der Gesellschaft und vergleichsweise geringe Anzahl der im Streubesitz befindlichen Aktien ermöglicht die Gesellschaft es ihren Aktionären nicht entsprechend Ziffer 2.3.4 des Kodex, die Hauptversammlung über moderne Kommunikationsmittel zu verfolgen.
- Die zugunsten der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats abgeschlossene D&O-Versicherung sieht keinen Selbstbehalt vor (Ziffer 3.8 des Kodex). Grund hierfür ist, dass sich gegenwärtig noch keine einheitliche Auffassung dazu gebildet hat, was als ein „angemessener“ Selbstbehalt im Sinne der Ziffer 3.8 des Kodex anzusehen ist. Aufgrund der hohen Beteiligung der Mitglieder des Vorstands an der Gesellschaft geht die Gesellschaft außerdem davon aus, dass diese Anreiz genug für eine ordnungsgemäße und verantwortungsvolle Unternehmensführung durch den Vorstand ist. Im Übrigen wird die Höhe der Prämie durch die Vereinbarung eines Selbstbehalts nicht beeinflusst.
- Die Vergütung des Vorstands sieht keine variablen Bestandteile vor (Ziffer 4.2.3 des Kodex). Die Gesellschaft geht davon aus, dass die hohe Beteiligung der Mitglieder des Vorstands an dem Grundkapital der Gesellschaft einen hinreichenden Anreiz für die engagierte und verantwortungsvolle Führung der Geschäfte darstellt.
- Eine Altersgrenze für Vorstandsmitglieder wurde bislang nicht festgelegt (Ziffer 5.1.2 des Kodex). Im Hinblick auf das Alter der Vorstandsmitglieder besteht hierfür bisher keine Veranlassung. Vorstand und Aufsichtsrat stimmen jedoch dem Anliegen des Kodex in diesem Punkt zu und werden eine Altersgrenze in Übereinstimmung mit dem Kodex festsetzen.
- Die Satzung der Gesellschaft sowie die Geschäftsordnung des Aufsichtsrates sehen die Möglichkeit zur Bildung von Ausschüssen durch den Aufsichtsrat vor (Ziffer 5.3 des Kodex). Im Hinblick auf die gegenwärtige Größe der Gesellschaft besteht der Aufsichtsrat gegenwärtig nur aus drei Mitgliedern, so dass eine Bildung von Ausschüssen keine Vereinfachung und Straffung der Arbeit des Aufsichtsrates bewirken würde.
- Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten neben ihrer festen Vergütung keine erfolgsorientierte Vergütung (Ziffer 5.4.7 des Kodex). Vorstand und Aufsichtsrat sehen eine erfolgsorientierte Vergütung des Aufsichtsrats als nicht sinnvoll an. Einerseits würde eine am Erfolg des Unternehmens orientierte Vergütung des Aufsichtsrates im Grundsatz seiner Kontrollfunktion zuwiderlaufen, andererseits sind Vorstand und Aufsichtsrat der Auffassung, dass eine variable Vergütung sinnvollerweise nur an operativen Ergebnissen des Konzerns anknüpfen kann, auf die der Aufsichtsrat nur wenig Einfluss hat. Die Bindung einer variablen Aufsichtsratsvergütung an die Höhe von ausgeschütteten Dividenden hält die Gesellschaft für problematisch, da diese von Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung vorgeschlagen wird und die variable Vergütung damit zumindest zum Teil von den Begünstigten selbst bestimmt würde. Die Gesellschaft hat sich daher dafür entschieden, die Mitglieder des Aufsichtsrats aufwandsbezogen zu vergüten, was in der Zahlung eines Sitzungsentgelts zum Ausdruck kommt.
- Die Gesellschaft wird sich grundsätzlich bemühen, den Konzernabschluss innerhalb von 90 Tagen sowie die Zwischenabschlüsse innerhalb von 45 Tagen nach Ende des jeweiligen Berichtszeitraums zu veröffentlichen (Ziffer 7.1.2 des Kodex). Aufgrund von organisatorischen Erfordernissen ist es jedoch nicht auszuschließen, dass diese Berichte lediglich in einem zeitlichen Rahmen veröffentlicht werden, der den Vorgaben für den Prime Standard der Deutschen Börse entspricht.