Finanzmarktkommunikation

Die InVision Software AG informiert Aktionäre, Analysten und Journalisten nach einheitlichen Kriterien.


Sämtliche Informationen sind für alle Kapitalmarktteilnehmer transparent. Alle Ad-hoc-Mitteilungen und Pressemitteilungen sowie die Präsentationen von Presse- oder Analystenkonferenzen werden unverzüglich auf der Internetseite der InVision Software AG veröffentlicht. Der Vorstand veröffentlicht Insiderinformationen, die die Gesellschaft betreffen, unverzüglich, soweit er nicht im Einzelfall von der Veröffentlichungspflicht befreit ist. Insider werden gemäß den gesetzlichen Vorgaben in Listen erfasst und zur Vertraulichkeit angewiesen. Die InVision Software AG berichtet nach einem festen Finanzkalender viermal im Jahr über die Geschäftsentwicklung sowie die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft.

Informationen zur Hauptversammlung, wie Einladung, Tagesordnung, Jahresabschluss, Satzung, Erläuterungen zu den Beschlussvorlagen werden mit dem Tag der Einladung ebenfalls auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht. Zudem findet man dort auch die Informationen zurückliegender Hauptversammlungen und die Quartalsabschlüsse des abgelaufenen Geschäftsjahres und früherer Geschäftsjahre.

Erwerb oder Veräußerung von Aktien der Gesellschaft oder von sich darauf beziehenden Finanzinstrumenten, insbesondere Derivaten, durch Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der Gesellschaft sowie durch bestimmte mit ihnen in einer engen Beziehung stehende Personen werden bekannt gegeben. Sie sind umgehend nach Kenntnisnahme auf der Internetseite einzusehen.

Gemäß dem Transparenzrichtlinien-Umsetzungsgesetz (TUG) gilt eine Meldepflicht ab 3 Prozent der Stimmrechte an einem börsennotierten Unternehmen. Darüber hinaus müssen Unternehmen ihre Pflichtmitteilungen europaweit verbreiten. Dafür nutzt die InVision Software AG einen geeigneten Dienstleister. Darüber hinaus werden alle Informationen in deutsch und englisch veröffentlicht.